Mitteldeutsche Barterring
Geschäftsbereich Barter
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Unternehmensgrundsätze

  1. Als Marketing und Dienstleistungsunternehmen sorgen wir für Ihre Zusatzumsätze, die ganz oder teilweise über Kompensation verrechnet werden. Bestmöglicher Service für unsere Kunden steht im Vordergrund unserer Tätigkeit. Als ein Marketing- und Dienstleistungsunternehmen und sind wir unseren Teilnehmern zur Hilfestellung und Unterstützung bei allen Barter - Einkäufen und Barter - Verkäufen verpflichtet.
  2. Wir arbeiten für unsere Teilnehmer erfolgs- und ertragsorientiert.
  3. Die Zusammenarbeit mit der Anhalt Dessau AG(ADAG) soll zur Gewinnoptimierung der Barter - Teilnehmer beitragen.
  4. Die Barter - Jahresbeiträge und Barter - Provisionen müssen in einer angemessenen Relation zu den aus den Barter - Ein- und Verkäufen erwirtschafteten Umsätzen, bzw. Erträgen stehen.
  5. Wir garantieren eine optimale, den Wünschen des Teilnehmers entsprechende Betreuung und garantieren diese Betreuung auch durch eine umfassende Auswahl und Schulung unserer Angestellten und freien Mitarbeiter.
  6. Die ADAG informiert die Barter -Teilnehmer mittels E-Mail, Fax oder durch persönliche Betreuung über alle Angebote und Nachfragen, welche an die ADAG herangetragen werden.
  7. Das ADAG -Team ist deshalb für Sie von Montag bis Freitag per Mail und Fax erreichbar.
  8. Ein Beirat überwacht die Abwicklung der Organisation und die Betreuung der Barter –Teilnehmer. Er unterbreitet Empfehlungen bzw. schlägt Änderungen vor.
  9. Barter - Stammtische und Barter - Unternehmerabende vertiefen die Zusammenarbeit der Barter - Teilnehmer untereinander, sowie mit den Kundenbetreuern und dem Vorstand.
  10. Die Kundenbetreuer, der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat, sowie alle Barter –Teilnehmer (Aktionäre) unterstützen sich gegenseitig, um eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten und alle geschäftlich interessanten Informationen auszutauschen.
  11. Die Kundenbetreuer, der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat, sowie alle Barter –Teilnehmer (Aktionäre) unterstützen sich gegenseitig, um eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten und alle geschäftlich interessanten Informationen auszutauschen.
  12. Barter -Teilnehmer verpflichten sich, keine überhöhten Verkaufspreise den Barter -Kollegen zu verrechnen. Die angebotenen Verkaufspreise sollten die üblichen Marktpreise nicht überschreiten. Die Marge zu Vergleichsangeboten darf 10 Prozent nicht überschreiten.
  13. Die Einholung einer "Deckungszusage" vor einer Lieferung oder Leistung garantiert die Verbuchung von Barter - Buchungsbelegen und verhindert einen Forderungsausfall.




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